Die richtige Mitgliedschaft für mich
Jeder gemeinnützige Verein lebt von seinen Mitgliedern. So auch der Förderverein des Museums „Zeit(T)räume“ Walldürn e.V.
Unsere Satzung unterscheidet hierbei zwischen:
I. Ordentlichen Mitgliedern (Vollmitglieder)
Ordentliche Mitglieder werden ausschließlich vom Vorstandsvorsitzenden ernannt. Sie genießen alle Rechte, die sich aus der Satzung ergeben. Die ordentliche Mitgliedschaft kann nicht beantragt werden, sie wird der betreffenden Person vom Vorstandsvorsitzenden angetragen.
II. Außerordentliche Mitglieder (Fördermitglieder)
Die außerordentliche Mitgliedschaft kann jede natürliche oder juristische Person durch das Ausfüllen des jeweiligen Beitrittsformulars erwerben. Die außerordentliche Mitgliedschaft gilt als erworben, sobald das vollständig ausgefüllte Beitrittsformular einem Vorstandsmitglied zugegangen ist.
Außerordentliche Mitglieder besitzen kein aktives und passives Stimmrecht, sie können also bei der Mitgliederversammlung weder wählen, noch gewählt werden. Ansonsten sind außerordentliche Mitglieder den ordentlichen Mitgliedern in sämtlichen Rechten und Pflichten gleichgestellt.
Beitrittsformulare und die Satzung als PDF-Datei können Sie nachfolgend herunterladen:
- außerordentliches Mitglied – Einzelperson mit einem Jahresbeitrag von 20,00 Euro (PDF-Dokument)
- außerordentliches Mitglied – Familienmitgliedschaft mit einem Jahresbeitrag von 30,00 Euro (PDF-Dokument)
- außerordentliches Mitglied – Firmen, Institutionen usw. mit einem Jahresbeitrag von 25,00 Euro (PDF-Dokument)
- Satzung des Fördervereins (PDF-Dokument)